Wechsel mobiler Stationen von einer Basisstation zur nächsten. Um im Ausland das Mobiltelefon nutzen zu können, muss in der Regel auf Dienstleistungsangebote und Kommunikationsnetze fremder, ausländischer Dienst-Anbieter zurückgegriffen werden. Dabei wird die Abrechnung der in Anspruch genommenen Dienste ausländischer Netzanbieter vom eigenen, heimischen Provider übernommen, der seinerseits intern mit dem jeweiligen Fremdanbieter abrechnet. Häufig werden dabei zusätzlich zum üblichen Kommunikationsentgelt so genannte „Roaming-Gebühren“ berechnet.